Warum wird der Kauf von Anlagevermögen nicht in der GuV erfasst?

Antwort

Der Kauf von Anlagevermögen wird nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst, weil es sich um eine Investition handelt, die nicht sofort als Aufwand betrachtet wird. Stattdessen wird der Kauf von Anlagevermögen in der Bilanz als Vermögenswert aktiviert. Die Kosten für das Anlagevermögen werden über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben, was bedeutet, dass die Ausgaben über mehrere Jahre verteilt als Aufwand in der GuV erfasst werden. Diese Vorgehensweise spiegelt die wirtschaftliche Realität wider, dass Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum genutzt wird und somit auch die Erträge, die es generiert, über die Jahre verteilt werden.

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