Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Der Jahresüberschuss und der Jahresfehlbetrag sind Begriffe aus der Rechnungslegung und beziehen sich auf das Ergebnis eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. - **Jahresüberschuss**: Dies ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn alle Erträge eines Unternehmens die Aufwendungen übersteigen. Ein positiver Jahresüberschuss zeigt an, dass das Unternehmen profitabel ist und Gewinne erzielt hat. - **Jahresfehlbetrag**: Im Gegensatz dazu tritt ein Jahresfehlbetrag auf, wenn die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen in diesem Jahr Verluste gemacht hat. Beide Begriffe sind wichtig für die Analyse der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]
Ja, du kannst grundsätzlich die Bilanz einer GmbH selbst erstellen, sofern du über das notwendige Fachwissen im Rechnungswesen und Handelsrecht verfügst. Die Bilanz einer GmbH muss den... [mehr]
Ja, das Stammkapital einer GmbH steht immer in der Bilanz – und zwar auf der Passivseite unter dem Eigenkapital, unabhängig davon, ob das Geld bereits ausgegeben wurde oder nicht. Das Stam... [mehr]
Ein Schema für die Erstellung einer GmbH-Bilanz orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere an § 266 HGB. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: **Aktiva** (Vermög... [mehr]