Wie ist der Ablauf zur Angabe von Insolvenzverlusten bei Betriebsaufgabe?

Antwort

Bei der Betriebsaufgabe und der Angabe von Insolvenzverlusten sind mehrere Schritte zu beachten: 1. **Ermittlung des Aufgabegewinns/-verlusts**: Zunächst muss der Aufgabegewinn oder -verlust ermittelt werden. Dies geschieht durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses und des Buchwerts der Wirtschaftsgüter sowie der Aufgabekosten. 2. **Erstellung einer Schlussbilanz**: Eine Schlussbilanz zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ist erforderlich. Diese Bilanz enthält alle Vermögenswerte und Schulden des Betriebs. 3. **Ermittlung der Insolvenzverluste**: Insolvenzverluste sind Verluste, die durch die Uneinbringlichkeit von Forderungen oder durch die Abwertung von Vermögensgegenständen entstehen. Diese müssen in der Schlussbilanz berücksichtigt werden. 4. **Angabe in der Steuererklärung**: Der ermittelte Aufgabegewinn oder -verlust, einschließlich der Insolvenzverluste, muss in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür ist das Formular "Anlage G" (für Gewerbebetriebe) oder "Anlage S" (für selbstständige Arbeit) zu verwenden. 5. **Verlustverrechnung**: Insolvenzverluste können unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Es ist ratsam, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Verrechnung zu erreichen. 6. **Dokumentation und Nachweise**: Alle relevanten Unterlagen und Nachweise über die Insolvenzverluste sollten sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese prüfen kann. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und alle steuerlichen Vorteile genutzt werden.

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