In einem Insolvenzverfahren werden die noch offenen Forderungen der Gläubiger in der Regel gesammelt und geprüft. Diese Forderungen müssen von den Gläubigern beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter erstellt dann eine Insolvenztabelle, in der alle anerkannten Forderungen aufgeführt sind. Die Insolvenzquote ist der Prozentsatz der Forderungen, den die Gläubiger aus der Insolvenzmasse erhalten. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der verfügbaren Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten) zu den anerkannten Forderungen. Wenn beispielsweise die Insolvenzmasse 100.000 Euro beträgt und die anerkannten Forderungen 1.000.000 Euro, beträgt die Insolvenzquote 10 %. Das bedeutet, dass jeder Gläubiger 10 % seiner Forderung erhält. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten von Insolvenzverwaltern oder spezialisierten Rechtsanwälten.