Die Berechtigung zur Inflationsausgleichsprämie hängt von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorgabe, dass man 12 Monate arbeiten muss, um diese Prämie zu erhalten. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder in den internen Richtlinien des Unternehmens nachzulesen oder sich direkt beim Arbeitgeber zu erkundigen.