Ein Orderscheck ist eine besondere Form des Schecks. Im Gegensatz zum Inhaberscheck, der „an den Inhaber“ ausgestellt ist, lautet der Orderscheck auf eine bestimmte Person oder Firma, mit... [mehr]
Ein Indossament erfüllt bei der Übergabe eines Orderschecks oder eines Wechsels drei wesentliche Funktionen: 1. **Übertragungsfunktion**: Das Indossament ermöglicht die Übertragung des Rechts aus dem Scheck oder Wechsel auf eine andere Person. Durch das Indossieren wird der ursprüngliche Begünstigte (Indossant) zum neuen Begünstigten (Indossatar), was bedeutet, dass der Indossatar nun berechtigt ist, den Betrag einzufordern. 2. **Haftungsfunktion**: Mit dem Indossament übernimmt der Indossant eine Haftung für die Zahlung des Schecks oder Wechsels. Sollte der Hauptschuldner (der Aussteller) nicht zahlen, kann der Indossatar den Indossanten in Anspruch nehmen. Diese Funktion bietet dem neuen Begünstigten eine zusätzliche Sicherheit. 3. **Beweisfunktion**: Das Indossament dient auch als Nachweis für die Übertragung des Rechts. Es dokumentiert, dass der Scheck oder Wechsel an eine bestimmte Person übergeben wurde, und enthält in der Regel den Namen des Indossatars sowie das Datum der Indossierung. Dies kann im Streitfall als Beweis dienen, wer zum Zeitpunkt der Einlösung berechtigt war. Diese Funktionen sind entscheidend für die rechtliche Handhabung von Schecks und Wechseln im Zahlungsverkehr.
Ein Orderscheck ist eine besondere Form des Schecks. Im Gegensatz zum Inhaberscheck, der „an den Inhaber“ ausgestellt ist, lautet der Orderscheck auf eine bestimmte Person oder Firma, mit... [mehr]