Forderungen aus Lieferung und Leistung (auch als „Trade Receivables“ bezeichnet) werden nach IFRS 13 grundsätzlich dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum... [mehr]
IFRS 3 (International Financial Reporting Standard 3) behandeltzusammenschlüsse und enthält spezifische Regelungen zu Earn-Out-Vereinbarungen. Ein Earn-Out ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Käufer eines Unternehmens dem Verkäufer zusätzliche Zahlungen zusagt, die von der zukünftigen Leistung des erworbenen Unternehmens abhängen. Laut IFRS 3 müssen Earn-Out-Vereinbarungen als bedingte Gegenleistungen (Contingent Consideration) behandelt werden. Diese bedingten Gegenleistungen sind zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und als Teil der Gegenleistung für den Erwerb zu erfassen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung nach dem Erwerbszeitpunkt werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weitere Details und spezifische Anforderungen können direkt im Text von IFRS 3 nachgelesen werden, der auf der Website des International Accounting Standards Board (IASB) verfügbar ist: [IFRS 3 auf IASB](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-3-business-combinations/).
Forderungen aus Lieferung und Leistung (auch als „Trade Receivables“ bezeichnet) werden nach IFRS 13 grundsätzlich dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum... [mehr]