Muss bei einer Laufzeitverlängerung nach IFRS 16 auch der Zinssatz angepasst werden?

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Ja, bei einer Laufzeitverlängerung eines Leasingvertrags nach IFRS 16 muss der Zinssatz angepasst werden. Gemäß IFRS 16.45 ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Leasingverbindlichkeit neu zu bewerten, indem er den Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen unter Verwendung des zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Zinssatzes für die inkrementellen Fremdkapitalkosten berechnet. Dies bedeutet, dass der Zinssatz, der ursprünglich bei der Erfassung des Leasingverhältnisses verwendet wurde, nicht mehr gültig ist und durch den aktuellen Zinssatz ersetzt werden muss.

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