Welches IFRS-13-Level haben Forderungen aus Lieferung und Leistung?

Antwort

Forderungen aus Lieferung und Leistung (auch als „Trade Receivables“ bezeichnet) werden nach IFRS 13 grundsätzlich dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und beobachtbare Inputfaktoren (z. B. aktuelle Marktpreise für ähnliche Forderungen, Zinssätze) zur Bewertung herangezogen werden. In der Praxis werden Forderungen aus Lieferung und Leistung jedoch meist zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und nicht zum Fair Value. Die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 ist nur dann relevant, wenn der beizulegende Zeitwert angesetzt oder im Anhang angegeben werden muss. **Zusammenfassung:** - **Level 1:** Notierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte (bei Forderungen aus Lieferung und Leistung in der Regel nicht zutreffend). - **Level 2:** Andere beobachtbare Inputs, z. B. Preise für ähnliche Vermögenswerte oder abgeleitete Preise (typisch für Forderungen aus Lieferung und Leistung, wenn Fair Value erforderlich ist). - **Level 3:** Nicht beobachtbare Inputs (z. B. eigene Annahmen). **Fazit:** Forderungen aus Lieferung und Leistung werden nach IFRS 13 in der Regel dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum Fair Value bewertet werden. Weitere Informationen findest du direkt im [IFRS 13 Standard](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-13-fair-value-measurement/).

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