Bei Handwerkerleistungen werden in Deutschland 20 % der begünstigten Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind dabei grundsätzlich Ar...
Bis zu welcher Höhe sind Handwerkerleistungen in der Einkommenssteuererklärung absetzbar?
Antwort vomHandwerkerleistungen können bei der Einkommensteuererklärung bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr angesetzt werden. Davon werden 20 % direkt von der Steuerschuld abgezogen, also maximal 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig: Es können nur die Arbeitskosten (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten, aber ohne Materialkosten) geltend gemacht werden. Die Zahlung muss unbar erfolgen und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.