Ist ein Haushaltsentwurf verbindlich?

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Ein Haushaltsentwurf ist grundsätzlich nicht verbindlich. Er stellt lediglich einen Vorschlag oder Plan dar, wie die Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts (z. B. eines Staates, einer Gemeinde oder einer Organisation) im kommenden Haushaltsjahr aussehen könnten. Erst wenn der Haushaltsentwurf von dem zuständigen Gremium (z. B. Parlament, Gemeinderat, Vorstand) beschlossen und genehmigt wird, wird daraus ein verbindlicher Haushaltsplan oder Haushalt. Bis zu diesem Beschluss kann der Entwurf noch geändert oder abgelehnt werden.

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