Die Halbwaisenrente wird in der Regel bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Studiums gezahlt. Wenn zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums ein Jahr vergeht, kann die Halbwaisenrente weiterhin gezahlt werden, solange du dich in einer Übergangszeit befindest und das Studium innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens beginnst. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Fristen bei der zuständigen Rentenversicherung oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger zu überprüfen, da diese variieren können.