Dürfen bestimmte Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, nicht abgeschrieben werden?

Antwort

Ja, bestimmte Vermögensgegenstände wie Grundstücke dürfen in der Regel nicht abgeschrieben werden. Grundstücke unterliegen keiner Abnutzung oder Wertminderung durch Gebrauch oder Zeit, weshalb sie nicht abgeschrieben werden. Gebäude auf diesen Grundstücken hingegen können abgeschrieben werden, da sie im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt nach den geltenden steuerlichen Vorschriften und Abschreibungssätzen.

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