Der Kauf eines PKW kann bei einer Firma in Deutschland in der Regel über **sechs Jahre** abgeschrieben werden. Dies entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut den amtlichen AfA-T... [mehr]
Ja, bestimmte Vermögensgegenstände wie Grundstücke dürfen in der Regel nicht abgeschrieben werden. Grundstücke unterliegen keiner Abnutzung oder Wertminderung durch Gebrauch oder Zeit, weshalb sie nicht abgeschrieben werden. Gebäude auf diesen Grundstücken hingegen können abgeschrieben werden, da sie im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt nach den geltenden steuerlichen Vorschriften und Abschreibungssätzen.
Der Kauf eines PKW kann bei einer Firma in Deutschland in der Regel über **sechs Jahre** abgeschrieben werden. Dies entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut den amtlichen AfA-T... [mehr]
Der Saldo bei GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) nach der Abschreibung kann aus verschiedenen Gründen entstehen: 1. **Nicht vollständig abgeschriebenes GWG**: Wenn ein GWG im laufend... [mehr]