Kann ein normales Giro- oder Gehaltskonto bei einer Sparkasse oder Geschäftsbank pfändungsgeschützt sein?

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Ein normales Giro- oder Gehaltskonto bei einer Sparkasse oder Geschäftsbank ist **nicht automatisch pfändungsgeschützt**. Im Falle einer Kontopfändung durch einen Gläubiger kann das Guthaben auf einem normalen Konto vollständig gepfändet werden. Um einen Pfändungsschutz zu erhalten, muss das Konto in ein sogenanntes **Pfändungsschutzkonto (P-Konto)** umgewandelt werden. Das P-Konto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag (Stand 2024: 1.410 € pro Kalendermonat) vor Pfändungen. Dieser Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Unterhaltspflichten) erhöht werden. **Wichtige Hinweise:** - Die Umwandlung in ein P-Konto muss bei der Bank beantragt werden. - Jeder Kunde darf nur ein P-Konto führen. - Die Umwandlung ist kostenlos und muss von der Bank innerhalb weniger Tage vorgenommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. auf der Seite der [Sparkasse](https://www.sparkasse.de/service/privatkunden/pfaendungsschutzkonto.html) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/verbraucherschutz/pfaendungsschutzkonto_node.html). **Fazit:** Nur ein als P-Konto geführtes Konto bietet Pfändungsschutz, ein normales Giro- oder Gehaltskonto nicht.

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