Eine konkrete Vorhersage, welche ETFs in den nächsten Jahren den „besten Gewinn“ erzielen werden, ist nicht möglich, da die Entwicklung von vielen Faktoren abhängt und die Z... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Nach § 8 Nr. 1c) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) werden Gewinnanteile eines atypisch stillen Gesellschafters dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet. Dies bedeutet, dass diese Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt werden und somit der Gewerbesteuer unterliegen.
Eine konkrete Vorhersage, welche ETFs in den nächsten Jahren den „besten Gewinn“ erzielen werden, ist nicht möglich, da die Entwicklung von vielen Faktoren abhängt und die Z... [mehr]
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