Werden Gewinnanteile eines atypisch stillen Gesellschafters gem. § 8 Nr. 1c GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Nach § 8 Nr. 1c) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) werden Gewinnanteile eines atypisch stillen Gesellschafters dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet. Dies bedeutet, dass diese Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt werden und somit der Gewerbesteuer unterliegen.

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