Ein Geschäftskonto kannst du grundsätzlich schon vor dem offiziellen Start deiner Selbstständigkeit eröffnen, also auch ab dem 1.1., selbst wenn die eigentliche Existenzgründung (z.B. die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt) erst am 1.2. erfolgt. Viele Gründer eröffnen das Geschäftskonto frühzeitig, um Gründungskosten (z.B. Notar, Beratung, Material) sauber von privaten Ausgaben zu trennen und die Buchhaltung von Anfang an übersichtlich zu halten. Wichtig ist, dass du bei der Kontoeröffnung die geplante Tätigkeit und ggf. die Gründungsunterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag) vorlegen kannst. Manche Banken akzeptieren auch eine vorläufige Anmeldung oder eine Bestätigung über die geplante Gründung. Fazit: Ein Geschäftskonto ab 1.1. ist möglich und oft sogar sinnvoll, auch wenn die eigentliche Geschäftstätigkeit erst ab 1.2. startet.