Der geldwerte Vorteil für ein Mittagessen wird in der Regel anhand der amtlichen Sachbezugswerte ermittelt, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt werden. Für das Jahr 2023 gelten beispielsweise folgende Werte: 1. **Sachbezugswert für ein Mittagessen**: Der Wert für ein Mittagessen beträgt 3,80 Euro pro Mahlzeit. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, multiplizierst du die Anzahl der Mahlzeiten, die du im Monat erhalten hast, mit dem Sachbezugswert. Beispiel: - Du erhältst 20 Mahlzeiten im Monat. - Der Sachbezugswert pro Mahlzeit beträgt 3,80 Euro. Rechnung: 20 Mahlzeiten x 3,80 Euro = 76,00 Euro Der Betrag von 76,00 Euro stellt den geldwerten Vorteil dar, der zu deinem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird. Weitere Informationen und die aktuellen Sachbezugswerte findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).