Wann muss eine Person geldwäscherechtlich identifiziert werden?

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Eine Person muss geldwäscherechtlich identifiziert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen können je nach Land und spezifischen gesetzlichen Regelungen variieren, aber im Allgemeinen sind die folgenden Situationen typisch: 1. **Bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung**: Wenn eine neue Geschäftsbeziehung eingegangen wird, muss die Identität des Kunden überprüft werden. 2. **Bei Transaktionen über einem bestimmten Schwellenwert**: In vielen Ländern gibt es einen festgelegten Betrag, ab dem eine Identifizierung erforderlich ist. Zum Beispiel bei Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro. 3. **Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung**: Wenn es Anzeichen oder Verdachtsmomente gibt, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnte. 4. **Bei gelegentlichen Transaktionen**: Auch bei einmaligen Transaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, kann eine Identifizierung notwendig sein. 5. **Bei Zweifeln an der Echtheit oder Angemessenheit der zuvor erhaltenen Identifikationsdaten**: Wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Aktualität der Identifikationsdaten bestehen, muss eine erneute Überprüfung erfolgen. Diese Anforderungen sind Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und werden durch nationale und internationale Vorschriften geregelt, wie z.B. die EU-Geldwäscherichtlinien oder das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland.

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