Müssen Gebühren für Kreditderivate nach IFRS unter 'Interest' oder 'Fee' ausgewiesen werden?

Antwort

Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die Gebühren für Kreditderivate je nach Art der Gebühr und dem zugrunde liegenden Geschäft unterschiedlich ausgewiesen werden. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptkategorien, unter denen diese Gebühren ausgewiesen werden können: "Interest" und "Fee". 1. **Interest**: Gebühren, die als Teil der Finanzierungskosten betrachtet werden, sollten unter "Interest" ausgewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn die Gebühren direkt mit der Bereitstellung von Kapital oder der Finanzierung eines bestimmten Projekts verbunden sind. Ein Beispiel hierfür wäre eine Gebühr, die für die Bereitstellung eines Kredits oder einer Kreditlinie erhoben wird, die als Zinsaufwand betrachtet wird. 2. **Fee**: Gebühren, die nicht direkt mit der Finanzierung verbunden sind, sondern eher als Entgelt für Dienstleistungen oder Transaktionen betrachtet werden, sollten unter "Fee" ausgewiesen werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine Verwaltungsgebühr oder eine Gebühr für die Bearbeitung eines Kreditderivats, die nicht direkt mit den Zinszahlungen verbunden ist. ### Beispiele: - **Beispiel 1**: Ein Unternehmen schließt ein Kreditderivat ab, um sich gegen das Risiko eines Kreditausfalls abzusichern. Die jährliche Prämie, die das Unternehmen zahlt, um das Derivat aufrechtzuerhalten, könnte als "Fee" klassifiziert werden, da sie nicht direkt mit den Zinszahlungen des zugrunde liegenden Kredits verbunden ist. - **Beispiel 2**: Ein Unternehmen erhält einen Kredit und zahlt eine einmalige Gebühr für die Bereitstellung des Kredits. Wenn diese Gebühr als Teil der Finanzierungskosten betrachtet wird, könnte sie unter "Interest" ausgewiesen werden, da sie direkt mit der Kreditaufnahme verbunden ist. ### Fazit: Die Klassifizierung der Gebühren hängt also von der Natur der Gebühr und ihrer Beziehung zur Finanzierung ab. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und die vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen, um die richtige Ausweisung gemäß IFRS vorzunehmen. Bei Unsicherheiten sollte eine detaillierte Analyse der relevanten IFRS-Vorschriften und gegebenenfalls eine Konsultation mit einem Fachmann in Betracht gezogen werden.

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