Wie viel kann für einen Gebrauchtwagen mit 2 Jahren Restnutzung und 23% betrieblichem Anteil abgesetzt werden?

Antwort

Um die abzugsfähigen Kosten für einen Gebrauchtwagen mit einer Restnutzung 2 Jahren und einem betrieblichen Anteil von 23 % zu berechnen, kannst du die folgenden Schritte durchführen: 1. **Anschaffungskosten des Fahrzeugs**: Bestimme die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens. 2. **Abschreibung**: Bei einer Restnutzung von 2 Jahren wird der Wagen über diesen Zeitraum abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung erfolgt in der Regel linear. Das bedeutet, dass du die Anschaffungskosten durch die Anzahl der Jahre der Restnutzung teilst. 3. **Betrieblicher Anteil**: Multipliziere die jährliche Abschreibung mit dem betrieblichen Anteil (23 %). Die Formel lautet: \[ \text{Abzugsfähige Kosten} = \left( \frac{\text{Anschaffungskosten}}{2} \right) \times 0,23 \] Beispiel: Wenn der Gebrauchtwagen 10.000 Euro gekostet hat, wäre die Berechnung wie folgt: 1. Jährliche Abschreibung: 10.000 Euro / 2 Jahre = 5.000 Euro pro Jahr 2. Abzugsfähige Kosten: 5.000 Euro × 0,23 = 1.150 Euro pro Jahr In diesem Beispiel könntest du also 1.150 Euro pro Jahr absetzen.

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