Fünf Stufen zur Einordnung von Personalkosten

Antwort

Die Einordnung von Personalkosten kann in fünf Stufen erfolgen: 1. **Bruttolohn**: Dies ist der Gesamtbetrag, den ein Mitarbeiter vor Abgen erhält, einschließlichgehalt, Überstunden und Boni. 2. **Sozialabgaben**: Hierzu zählen die gesetzlichen Abgaben, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt werden, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. 3. **Nettovergütung**: Dies ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an den Mitarbeiter ausgezahlt wird. 4. **Zusätzliche Leistungen**: Dazu gehören freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, wie betriebliche Altersvorsorge, Gesundheitsleistungen oder andere Benefits. 5. **Indirekte Personalkosten**: Diese umfassen Kosten, die nicht direkt mit dem Gehalt verbunden sind, wie Weiterbildung, Rekrutierungskosten oder Kosten für Arbeitsmittel. Diese Stufen helfen, die Gesamtkosten für Personal besser zu verstehen und zu verwalten.

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