Die Aussage bedeutet, dass das angefragte Guthaben ab dem Zeitpunkt des Todes freigegeben wird. Das könnte darauf hindeuten, dass die Rückzahlung oder Auszahlung des Guthabens an die berechtigten Personen (z. B. Erben) ab diesem Datum erfolgen kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und den Kontext zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.