Welche Formen der Bürgschaft gibt es für Firmenkredite?

Antwort

Für die Besicherung von Firmenkrediten kommen verschiedene Formen der Bürgschaft in Frage. Hier sind einige gängige Optionen: 1. **Ausfallbürgschaft**: Der Bürge haftet nur für den Betrag, den der Gläubiger nach Ausschöpfung aller anderen Sicherheiten nicht erhalten hat. 2. **Selbstschuldnerische Bürgschaft**: Der Bürge haftet wie der Hauptschuldner und kann sofort in Anspruch genommen werden, ohne dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss. 3. **Mitbürgschaft**: Mehrere Bürgen haften gemeinsam für die gesamte Schuld. Jeder Bürge kann für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden. 4. **Globalbürgschaft**: Der Bürge haftet für alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger. 5. **Höchstbetragsbürgschaft**: Die Haftung des Bürgen ist auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. 6. **Bürgschaft auf erstes Anfordern**: Der Bürge muss auf erste Anforderung des Gläubigers zahlen, ohne dass dieser die Forderung nachweisen muss. Der Bürge kann erst im Nachhinein Einwendungen geltend machen. Jede dieser Bürgschaftsformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und sollte sorgfältig in Absprache mit einem Finanzberater oder Rechtsanwalt gewählt werden.

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