Wie systematisiere ich Forderungen nach ihrer Einbringlichkeit?

Antwort

Forderungen können nach ihrer Einbringlichkeit in verschiedene Kategorien systematisiert werden. Hier sind einige gängige Kategorien: 1. **Einbringliche Forderungen**: - **Unbestrittene Forderungen**: Diese Forderungen werden vom Schuldner anerkannt und es gibt keine Streitigkeiten über deren Höhe oder Berechtigung. - **Gesicherte Forderungen**: Forderungen, die durch Sicherheiten wie Hypotheken, Pfandrechte oder Bürgschaften abgesichert sind. 2. **Zweifelhafte Forderungen**: - **Überfällige Forderungen**: Forderungen, die bereits über das Zahlungsziel hinaus sind, aber noch nicht als uneinbringlich gelten. - **Forderungen mit Zahlungsvereinbarungen**: Forderungen, bei denen der Schuldner eine Ratenzahlung oder eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen hat, aber die Einhaltung dieser Vereinbarung unsicher ist. 3. **Uneinbringliche Forderungen**: - **Insolvenzforderungen**: Forderungen gegenüber Schuldnern, die insolvent sind und bei denen nur ein Teil der Forderung oder gar nichts zurückgezahlt wird. - **Verjährte Forderungen**: Forderungen, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist und die daher rechtlich nicht mehr durchsetzbar sind. - **Streitige Forderungen**: Forderungen, die vom Schuldner bestritten werden und bei denen ein Rechtsstreit anhängig ist, dessen Ausgang ungewiss ist. Diese Systematisierung hilft, den Überblick über die Forderungen zu behalten und entsprechende Maßnahmen zur Einbringung oder Abschreibung zu ergreifen.

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