Forderungen aus Lieferung und Leistung (auch als „Trade Receivables“ bezeichnet) werden nach IFRS 13 grundsätzlich dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum... [mehr]
In der Betriebswirtschaftslehre (BWL) bezieht sich der Begriff "Forderungen" auf Ansprüche eines Unternehmens gegenüber Dritten, die aus Lieferungen und Leistungen resultieren. Diese Forderungen stellen einen Teil des Umlaufvermög dar und sind in der Bilanz auf der Aktivseite zu finden. Hier sind einige Beispiele für verschiedene Arten von Forderungen: 1. **Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren)**: Diese entstehen, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen auf Kredit verkauft und der Kunde noch nicht bezahlt hat. 2. **Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen**: Diese Forderungen entstehen aus Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften oder anderen verbundenen Unternehmen. 3. **Forderungen gegenüber Gesellschaftern**: Diese können entstehen, wenn Gesellschafter dem Unternehmen Geld schulden, z.B. aus Darlehen oder nicht eingezahlten Einlagen. 4. **Sonstige Forderungen**: Diese umfassen alle anderen Forderungen, die nicht aus Lieferungen und Leistungen resultieren, z.B. Steuererstattungsansprüche, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen oder Forderungen aus gewährten Darlehen. 5. **Forderungen aus Wechseln**: Diese entstehen, wenn ein Unternehmen Wechsel als Zahlungsmittel akzeptiert und der Wechsel noch nicht eingelöst wurde. Forderungen sind ein wichtiger Bestandteil des Working Capitals eines Unternehmens und beeinflussen die Liquidität und das Risikomanagement.
Forderungen aus Lieferung und Leistung (auch als „Trade Receivables“ bezeichnet) werden nach IFRS 13 grundsätzlich dem **Level 2** der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, sofern sie zum... [mehr]
Als Finanzmanager sind insbesondere folgende Fächer wichtig: 1. **Betriebswirtschaftslehre (BWL)**: Grundlegendes Verständnis von Unternehmensführung und -organisation. 2. **Finanzwese... [mehr]
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung von Forderungen, darunter: 1. **Bürgschaften**: Eine dritte Person verpflichtet sich, die Forderung zu begleichen, falls der Schuldner die... [mehr]