Sind Forderungen Bestandteil des Anlagevermögens und werden auf der Passiva bilanziert?

Antwort

Forderungen sind kein Bestandteil des Anlagevermögens, sondern des Umlaufvermögens. Sie werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, nicht auf der Passivseite. Das Anlagevermögen umfasst langfristige Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und immaterielle Vermögenswerte. Forderungen hingegen sind kurzfristige Vermögenswerte, die in der Regel innerhalb eines Jahres realisiert werden.

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