In Nordrhein-Westfalen (NRW) richtet sich der Familienzuschlag für Beamte nach der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Für die Besoldungsgruppe A13Z und die Tatsache, dass du verheiratet bist und ein Kind hast, gelten folgende Regelungen: 1. **Familienzuschlag Stufe 1**: Dieser wird für verheiratete Beamte gewährt. 2. **Familienzuschlag Stufe 2**: Dieser wird zusätzlich für das erste berücksichtigungsfähige Kind gewährt. Die genauen Beträge können sich jährlich ändern und sind in der Besoldungstabelle des jeweiligen Jahres festgelegt. Für das Jahr 2023 betragen die Zuschläge in NRW: - **Familienzuschlag Stufe 1**: 153,07 Euro - **Familienzuschlag Stufe 2**: 153,07 Euro (für das erste Kind) Das bedeutet, dass du insgesamt einen Familienzuschlag von 306,14 Euro (153,07 Euro + 153,07 Euro) erhalten würdest. Für die aktuellsten und genauesten Informationen empfiehlt es sich, die offizielle Besoldungstabelle von NRW zu konsultieren oder die Personalabteilung zu kontaktieren.