Der Grundsatz der Maßgeblichkeit besagt, dass die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind. Das bedeutet, dass die in der Handelsbilanz aufgestellten Werte grundsätzlich auch für die Steuerbilanz übernommen werden müssen, sofern keine speziellen steuerlichen Vorschriften etwas anderes vorschreiben. Dieser Grundsatz ist im deutschen Handels- und Steuerrecht verankert und soll sicherstellen, dass es keine großen Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz gibt. Er fördert die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Bilanzen und reduziert den Aufwand für die Erstellung unterschiedlicher Bilanzen. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen in der Handelsbilanz eine bestimmte Abschreibungsmethode anwendet, muss diese Methode grundsätzlich auch in der Steuerbilanz angewendet werden, es sei denn, das Steuerrecht erlaubt oder verlangt eine andere Methode. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einkommensteuergesetz (EStG).