Der Erinnerungswert (auch Rückstellungswert) im Zusammenhang mit der BWR (Betriebswirtschaftliche Rechnungswesen) bezieht sich auf den Wert, der für zukünftige Verpflichtungen oder Aufwendungen in der Bilanz angesetzt wird. Dieser Wert wird oft in von Rückstellungen gebildet, um zukünftige Ausgaben, wie z.B. für Pensionsverpflichtungen oder Steuerrückstellungen, abzudecken. Die genaue Höhe des Erinnerungswerts wird durch Schätzungen und Annahmen über zukünftige Ereignisse bestimmt.