Wie werden entgangene Mieteinnahmen im internen Rechnungswesen behandelt?

Antwort

Im internen Rechnungswesen werden entgangene Mieteinnahmen in der Regel als Opportunitätskosten betrachtet. Opportunitätskosten sind die potenziellen Einnahmen, die einem Unternehmen entgehen, wenn es eine bestimmte Entscheidung trifft. In diesem Fall handelt es sich um die Einnahmen, die das Unternehmen hätte erzielen können, wenn die Immobilie vermietet gewesen wäre. Diese entgangenen Einnahmen können in der internen Berichterstattung und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Leerständen oder anderen Entscheidungen zu bewerten. Sie werden jedoch nicht als tatsächliche Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern eher als eine Art von "verdeckten" Kosten, die bei der Analyse der Rentabilität und Effizienz von Geschäftsentscheidungen berücksichtigt werden sollten.

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