Was muss ich beim Punkt 3.8.1 des Elterngeldantrags ankreuzen?

Antwort

Der Punkt 3.8.1 des Elterngeldantrags bezieht sich in der Regel auf die Frage ob du während des Bezugs von Elterngeld eine Erwerbstätigkeit ausüben wirst. Hier musst du angeben, ob du während des Elterngeldbezugs arbeiten wirst und wenn ja, in welchem Umfang. Es gibt normalerweise mehrere Optionen zum Ankreuzen, wie z.B.: - Keine Erwerbstätigkeit - Teilzeittätigkeit bis zu 30 Stunden pro Woche - Selbstständige Tätigkeit Es ist wichtig, dass du die für dich zutreffende Option auswählst, da dies Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben kann. Wenn du unsicher bist, welche Option du ankreuzen sollst, kannst du dich an die Elterngeldstelle oder eine Beratungsstelle wenden. Für detaillierte Informationen und spezifische Formulierungen, schaue bitte in den aktuellen Elterngeldantrag deines Bundeslandes oder auf der offiziellen Website: [Elterngeld](https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html).

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