Was muss alles in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) fürs Nebengewerbe?

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In die EinnahmenÜberschuss-Rechnung (EÜR) für ein Nebengewerbe müssen folgende Punkte aufgenommen werden: 1. **Einnahmen**: Alle Einnahmen, die aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt wurden, müssen aufgeführt werden. Dazu gehören Verkäufe, Dienstleistungen und sonstige Einnahmen. 2. **Betriebsausgaben**: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Nebengewerbe stehen, sind abzuziehen. Dazu zählen: - Miete für Geschäftsräume - Büromaterialien - Reisekosten - Werbung und Marketing - Telefon- und Internetkosten - Abschreibungen auf Anlagegüter - Sonstige betriebliche Aufwendungen 3. **Privatentnahmen**: Entnahmen, die für private Zwecke aus dem Betriebsvermögen getätigt werden, sollten ebenfalls dokumentiert werden. 4. **Sonstige relevante Informationen**: Dazu gehören eventuell gezahlte Steuern, wie die Umsatzsteuer, sowie Informationen über die Art der Tätigkeit und die Dauer des Nebengewerbes. Die EÜR dient dazu, den Gewinn oder Verlust des Nebengewerbes zu ermitteln und ist eine vereinfachte Form der Buchführung, die vor allem für kleinere Unternehmen und Selbstständige geeignet ist.

Kategorie: Finanzen Tags: Einnahmen Ausgaben EÜR
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