Ja, Einnahmen für Anbieter der Eingliederungshilfe nach SGB IX sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 16 Buchstabe k des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der bestimmte Leistungen im Bereich der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören auch Leistungen der Eingliederungshilfe, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.