Einlagensicherung bei Banken: Pro Person oder bei Eheleuten jeweils 100.000?

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In Deutschland gilt die Einlagensicherung pro Person und pro Bank. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber bis zu 100.000 Euro pro Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist. Bei Eheleuten, die gemeinsame Konten führen, ist die Einlagensicherung ebenfalls auf 100.000 Euro pro Person begrenzt. Das heißt, im Falle eines gemeinsamen Kontos wären die Einlagen bis zu 200.000 Euro (100.000 Euro für jeden Ehepartner) abgesichert, solange die Einlagen auf den Namen beider Eheleute laufen.

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