Ja, die Einlage eines stillen Gesellschafters wird in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ein stiller Gesellschafter stellt dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, ohne aktiv am Geschäftsbetrieb teilzunehmen. Da der stille Gesellschafter im Falle einer Liquidation oder bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses Anspruch auf Rückzahlung seiner Einlage hat, wird diese Einlage als Verbindlichkeit in der Bilanz des Unternehmens erfasst.