Ja, ein volljähriges Kind kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld für sich selbst beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtu... [mehr]
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es keine Einkommensgr mehr für den Bezug von Kindergeld in Deutschland. Das bedeutet, dass das Einkommen des Kindes keine Rolle mehr spielt, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. das Alter des Kindes und der Ausbildungsstatus. Für Kinder, die sich in einem Wartesemester befinden, gilt, dass sie weiterhin als kindergeldberechtigt gelten können, wenn sie nachweisen können, dass sie sich ernsthaft um einen Studienplatz bemühen und die Wartezeit nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist. Es ist wichtig, dass die Eltern die entsprechenden Nachweise bei der Familienkasse einreichen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).
Ja, ein volljähriges Kind kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld für sich selbst beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtu... [mehr]
Das Einkommen der Eltern spielt für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich keine Rolle. Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Es gibt also keine... [mehr]
Um während eines Gap Years mit 18 Jahren weiterhin Kindergeld zu erhalten, gibt es einige Möglichkeiten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum... [mehr]