Einkommensgrenze für Kindergeld während Wartesemester?

Antwort

Seit dem 1. Januar 2012 gibt es keine Einkommensgr mehr für den Bezug von Kindergeld in Deutschland. Das bedeutet, dass das Einkommen des Kindes keine Rolle mehr spielt, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. das Alter des Kindes und der Ausbildungsstatus. Für Kinder, die sich in einem Wartesemester befinden, gilt, dass sie weiterhin als kindergeldberechtigt gelten können, wenn sie nachweisen können, dass sie sich ernsthaft um einen Studienplatz bemühen und die Wartezeit nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist. Es ist wichtig, dass die Eltern die entsprechenden Nachweise bei der Familienkasse einreichen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).

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