Wie wird das Geld bei Ehepaaren mit getrennten Konten behandelt?

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Wenn ein Ehepaar jeweils ein eigenes Konto hat, bleibt das Geld auf diesen Konten grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Das bedeutet: - **Eigentum:** Das Geld auf dem Konto gehört rechtlich der Person, auf deren Namen das Konto läuft, unabhängig vom Familienstand. - **Verfügungsberechtigung:** Nur die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber darf über das Geld verfügen, es sei denn, es wurde eine Vollmacht erteilt. - **Zugewinngemeinschaft:** In Deutschland leben Ehepaare ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe das Vermögen getrennt bleibt. Erst im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. - **Gemeinsame Ausgaben:** Viele Ehepaare regeln gemeinsame Ausgaben durch Überweisungen oder ein zusätzliches Gemeinschaftskonto, das beide nutzen können. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/banken-und-konten/gemeinschaftskonto-oder-einzelkonto-was-ist-besser-fuer-paare-13213).

Kategorie: Finanzen Tags: Ehe Konten Vermögen

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