Ich bin Vermittler, kaufe eine Hochwasserpumpe ein - Durchlaufposten, und rechne die Hochwasserpumpe weiter. Wie verhält es sich mit der Vst und MwSt?

Antwort

Ja, als Vermittler kannst du die Vorsteuer (Vst) und die Mehrwertsteuer (MwSt) in deiner Rechnung berücksichtigen. Wenn du die Hochwasserpumpe einkaufst, zahlst du die Vorsteuer an den Lieferanten. Diese Vorsteuer kannst du beim Finanzamt geltend machen. Wenn du die Pumpe weiterverkaufst, musst du die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis erheben und an das Finanzamt abführen. Beispiel: 1. Einkauf der Pumpe für 1.000 Euro + 19% MwSt (190 Euro) = 1.190 Euro. 2. Verkauf der Pumpe für 1.500 Euro + 19% MwSt (285 Euro) = 1.785 Euro. Du zahlst 190 Euro Vorsteuer und erhebst 285 Euro Mehrwertsteuer. Die Differenz (285 Euro - 190 Euro = 95 Euro) führst du an das Finanzamt ab. Es ist wichtig, dass du alle steuerlichen Vorschriften und Dokumentationspflichten einhältst. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater weiterhelfen.

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