Ist Dividende aus Beteiligung ein Zweckertrag?

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Ja, Dividenden aus Beteiligungen an anderen Unternehmen können als Zweckertrag betrachtet werden, wenn sie im Rahmen der satzungsgemßen Tätigkeit des Unternehmens anfallen. Ein Zweckertrag ist ein Ertrag, der direkt mit dem eigentlichen Zweck des Unternehmens in Verbindung steht. Wenn die Beteiligung an anderen Unternehmen und das Erzielen von Dividenden im Einklang mit dem Unternehmenszweck stehen, dann sind diese Dividenden als Zweckertrag zu klassifizieren.

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