Können VL-Zahlungen länger als sieben Jahre in ein Bausparvertrag einfließen?

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Vermögenswirksame Leistungen (VL) können in der Regel nur für eine maximale Dauer von sieben Jahren in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Nach dieser Zeit endet die Ansparphase, und der Vertrag geht in die Ruhephase über, in der keine weiteren VL-Zahlungen mehr geleistet werden können. Es ist jedoch möglich, nach Ablauf der sieben Jahre einen neuen Bausparvertrag abzuschließen und erneut VL-Zahlungen zu leisten.

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