Ja, die Tilgung eines Darlehens kann als Passivtausch betrachtet werden. Ein Passivtausch liegt vor, wenn eine Position auf der Passivseite der Bilanz durch eine andere Position auf der Passivseite ersetzt wird, ohne dass sich die Bilanzsumme ändert. Bei der Tilgung eines Darlehens wird die Verbindlichkeit gegenüber der Bank reduziert, während gleichzeitig das Eigenkapital oder eine andere Verbindlichkeit (z.B. durch die Aufnahme eines neuen Darlehens) entsprechend angepasst wird.