Muss ein Darlehensgeber, der im Kreditvertrag steht, auch haften?

Antwort

Ob ein Darlehensgeber, der im Kreditvertrag steht, haften muss, hängt vom Kontext ab: **1. Haftung des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer:** Der Darlehensgeber (z.B. eine Bank oder Privatperson) ist grundsätzlich verpflichtet, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er haftbar gemacht werden, z.B. auf Schadensersatz, wenn dem Darlehensnehmer dadurch ein Schaden entsteht. **2. Haftung für Rückzahlung:** Für die Rückzahlung des Darlehens haftet grundsätzlich der Darlehensnehmer, nicht der Darlehensgeber. Der Darlehensgeber gibt das Geld und hat Anspruch auf Rückzahlung und ggf. Zinsen. **3. Haftung gegenüber Dritten:** Der Darlehensgeber haftet in der Regel nicht für Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers gegenüber Dritten, es sei denn, es gibt besondere vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften, die dies vorsehen. **4. Mehrere Darlehensgeber:** Wenn mehrere Personen als Darlehensgeber im Vertrag stehen, haften sie gemeinsam dafür, dass der Darlehensbetrag bereitgestellt wird. **Fazit:** Der Darlehensgeber haftet im Wesentlichen dafür, dass er das Darlehen wie vereinbart auszahlt. Für die Rückzahlung des Darlehens haftet aber ausschließlich der Darlehensnehmer. Weitere Informationen findest du z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 488 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__488.html

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