Ein Cashback-System für B2B-Kunden, bei dem sie 3% auf den getätigten Umsatz für Marketingmaßnahmen erhalten, könnte wie folgt strukturiert werden: 1. **Registrierung und Teilnahme**: - Unternehmen müssen sich für das Cashback-Programm registrieren. - Teilnahmebedingungen und -kriterien werden klar definiert. 2. **Umsatzberechnung**: - Der Umsatz wird auf Basis der getätigten Einkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. monatlich, vierteljährlich) berechnet. - Nur bestimmte Produkte oder Dienstleistungen können für das Cashback-Programm qualifiziert sein. 3. **Cashback-Berechnung**: - 3% des qualifizierten Umsatzes werden als Cashback gutgeschrieben. - Beispiel: Bei einem Umsatz von 10.000 Euro erhält das Unternehmen 300 Euro Cashback. 4. **Verwendung des Cashbacks**: - Der Cashback-Betrag kann ausschließlich für Marketingmaßnahmen verwendet werden. - Mögliche Marketingmaßnahmen könnten sein: Werbung, Sponsoring, Messeauftritte, digitale Marketingkampagnen etc. 5. **Einlösung und Nachweis**: - Unternehmen müssen die geplanten Marketingmaßnahmen nachweisen, um den Cashback-Betrag zu erhalten. - Einreichung von Rechnungen oder Verträgen als Nachweis der Marketingausgaben. 6. **Gutschrift und Auszahlung**: - Nach Prüfung der Nachweise wird der Cashback-Betrag gutgeschrieben. - Die Auszahlung kann in Form von Gutschriften, Rabatten auf zukünftige Einkäufe oder direkten Zahlungen erfolgen. 7. **Berichterstattung und Transparenz**: - Regelmäßige Berichte über den gesammelten und eingelösten Cashback werden den teilnehmenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. - Transparente Kommunikation der Bedingungen und Änderungen des Programms. 8. **Bedingungen und Ausschlüsse**: - Klare Definition von Ausschlüssen und Bedingungen, z.B. Mindestumsatz, Ausschluss bestimmter Produkte oder Dienstleistungen. - Regelungen für den Fall von Rückgaben oder Stornierungen. Ein solches System fördert die Kundenbindung und unterstützt gleichzeitig die Marketingaktivitäten der B2B-Kunden.