Sind Bürgschaften mit Bargeld gleichzusetzen?

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Nein, Bürgschaften sind nicht mit Bargeld gleichzusetzen. Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung, bei der eine Person (der Bürge) sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten einer anderen Person (des Hauptschuldners) gegenüber einem Gläubiger einzustehen, falls der Hauptschuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Bargeld hingegen ist ein physisches Zahlungsmittel, das direkt zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet werden kann. Eine Bürgschaft stellt also eine Sicherheit dar, aber kein direkt verfügbares Zahlungsmittel.

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