Die Bilanzstichtagsinventur ist ein Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Der Ablauf umfasst mehrere Schritte: 1. **Planung der Inventur**: Festlegung des Stichtags und der Verantwortlichkeiten. Es sollte ein Inventurteam gebildet werden. 2. **Erfassung der Bestände**: Physische Zählung und Bewertung der Bestände. Dies kann durch eine vollständige Zählung oder durch Stichproben erfolgen. 3. **Bewertung der Bestände**: Hierbei kommen die Herstellungskosten und das Niederstwertprinzip zur Anwendung: - **Herstellungskosten**: Diese umfassen alle Kosten, die direkt mit der Herstellung eines Produkts verbunden sind, wie Materialkosten, Löhne und Gemeinkosten. Die Herstellungskosten sind entscheidend für die Bewertung der Vorräte. - **Niederstwertprinzip**: Dieses Prinzip besagt, dass Vermögenswerte in der Bilanz höchstens zu ihrem Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert angesetzt werden dürfen. Wenn der Marktwert (z.B. durch Wertminderungen) unter die Herstellungskosten fällt, muss der niedrigere Wert angesetzt werden. 4. **Dokumentation**: Alle Ergebnisse der Inventur müssen dokumentiert werden, um eine transparente Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 5. **Erstellung der Bilanz**: Die ermittelten Werte werden in die Bilanz übernommen, wobei die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten sind. 6. **Nachbereitung**: Analyse der Inventurergebnisse und gegebenenfalls Anpassungen in der Buchhaltung. Durch die Anwendung dieser Schritte wird sichergestellt, dass die Bilanz zum Stichtag ein realistisches Bild der Vermögenslage des Unternehmens widerspiegelt.