Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von IT-Aufwänden nach IFRS?

Antwort

Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) es spezifische Richtlinien zur Aktivierung von IT-Aufwänden. Grundsätzlich können IT-Aufwände in zwei Kategorien unterteilt werden: Forschung und Entwicklung sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten. 1. **Forschung und Entwicklung**: Aufwendungen für Forschung sind in der Regel nicht aktivierbar und müssen als Aufwand in der Periode erfasst werden, in der sie anfallen. Aufwendungen für die Entwicklung können aktiviert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. die technische Machbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung und die Fähigkeit zur Nutzung oder zum Verkauf des Produkts. 2. **Anschaffungs- und Herstellungskosten**: IT-Aufwände, die direkt mit der Anschaffung oder Herstellung von Software oder IT-Systemen verbunden sind, können aktiviert werden. Dazu gehören: - Kosten für den Erwerb von Softwarelizenzen. - Kosten für die Entwicklung von Software, die intern erstellt wird. - Direkte Kosten, die zur Vorbereitung der Software für die Nutzung erforderlich sind, wie z.B. Programmierkosten und Tests. 3. **Abschreibung**: Aktivierte IT-Aufwände müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abschreibungsmethode sollte systematisch und rational sein. 4. **Impairment**: Wenn der Buchwert der aktivierten IT-Aufwände den erzielbaren Betrag übersteigt, muss eine Wertminderung (Impairment) vorgenommen werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Leitlinien der IFRS zu beachten, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung korrekt erfolgt.

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