Gibt es eine Bilanzierungspflicht für eine GbR?

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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig, da sie in der Regel nicht als Kaufmann im Sinne des HandelsgesetzbuchesHGB) gilt. Stattdessen reicht es aus, wenn sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt. Allerdings gibt es Ausnahmen: 1. **Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen**: Wenn die GbR bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreitet, kann sie zur Bilanzierung verpflichtet werden. Diese Grenzen liegen bei einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr. 2. **Freiwillige Eintragung ins Handelsregister**: Wenn sich die GbR freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt, wird sie zur OHG (Offene Handelsgesellschaft) und ist damit bilanzierungspflichtig. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle zu informieren, um die spezifischen Anforderungen und Pflichten zu klären.

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