Ja, die Bilanzierungsfähigkeit passiver transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) hängt davon ab, dass Einnahmen nach dem Abschlussstichtag vorliegen. PRAP werden gebildet, um Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag vereinnahmt wurden, aber wirtschaftlich in die Zeit nach dem Abschlussstichtag gehören, periodengerecht abzugrenzen. Das bedeutet, dass die Einnahmen zwar bereits vor dem Abschlussstichtag geflossen sind, aber die zugehörige Leistung erst nach dem Abschlussstichtag erbracht wird.