Hängt die Bilanzierungsfähigkeit passiver transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten davon ab, Erträge für eine bestimmte Zeit vor dem Abschlussstichtag zu zeigen?

Antwort

Ja, die Bilanzierungsfähigkeit passiver transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten hängt davon ab, dass Erträge oder Aufwendungen für eine bestimmte Zeit vor dem Abschlussstichtag periodengerecht abgegrenzt werden müssen. Passive transitorische Rechnungsabgrenzungsposten (auch als passive Rechnungsabgrenzungsposten oder PRAP bezeichnet) erfassen Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag vereinnahmt wurden, aber wirtschaftlich in eine spätere Periode gehören. Sie dienen dazu, die Erträge und Aufwendungen der richtigen Periode zuzuordnen und somit eine periodengerechte Erfolgsermittlung sicherzustellen.

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