Der Sale-and-Leaseback-Vertrag wird nach den IFRS, insbesondere nach IFRS 16, bilanziert. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Bilanzierung: 1. **Verkauf des Vermögenswerts**: Zunächst wird der Vermögenswert, der verkauft wird, aus der Bilanz des Verkäufers entfernt. Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf wird ermittelt, indem der Buchwert des Vermögenswerts vom Verkaufspreis abgezogen wird. 2. **Erfassung des Leasingverhältnisses**: Nach dem Verkauf wird der Verkäufer (jetzt Mieter) als Leasingnehmer betrachtet. Er muss das Nutzungsrecht des Vermögenswerts in seiner Bilanz erfassen. Dies geschieht durch die Aktivierung eines Nutzungsrechts (Right-of-Use Asset) und die Erfassung einer Leasingverbindlichkeit. 3. **Bewertung des Nutzungsrechts**: Das Nutzungsrecht wird zu den Anschaffungskosten bewertet, die in der Regel den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger direkt zurechenbarer Kosten umfassen. 4. **Leasingverbindlichkeit**: Die Leasingverbindlichkeit wird ebenfalls zum Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen erfasst. Diese Verbindlichkeit wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses amortisiert. 5. **Folgebewertung**: Das Nutzungsrecht wird anschließend nach dem Kostenmodell oder dem Neubewertungsmodell bewertet, während die Leasingverbindlichkeit nach dem effektiven Zinsansatz amortisiert wird. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen des Sale-and-Leaseback-Vertrags zu berücksichtigen, da diese die Bilanzierung beeinflussen können.